Ein neues Leben anfangen
Wer in ein anderes Land zieht, ist in einer besonderen Situation: Der Partner oder die Partnerin macht den Umzug vielleicht nur notgedrungen mit, muss den eigenen Job aufgeben, findet nicht gleich eine Stelle am neuen Ort und fühlt sich unterfordert. Die Kinder müssen sich in einem komplett neuen Umfeld und vielleicht in einer neuen Sprache zurechtfinden. Die grossen internationalen Firmen tragen diesem Umstand Rechnung und laden die Partnerinnen und Partner neuer Mitarbeitenden zu einem Willkommensanlass ein. Die internationale Gemeinschaft in Basel ist gross und gut organisiert. Es gibt Anlaufstellen und Beratung für Menschen, die neu in Basel sind.
Arbeitsbewilligung für Familienmitglieder
Für den Familiennachzug muss beim Bereich Bevölkerungsdienste und Migration frühzeitig vor der Einreise ein Gesuch gestellt werden. Den Familienmitgliedern wird in der Regel ebenfalls eine Aufenthaltsbewilligung erteilt. Das Einreisen zwecks Vorbereitungen einer Heirat kann ebenfalls bewilligt werden; in dieser Zeit ist allerdings keine Erwerbstätigkeit erlaubt. Ein Partnernachzug für Zuziehende aus EU/EFTA-Ländern ist möglich, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Ein Partnernachzug ohne Heirat ist für Zuziehende aus Nicht-EU/EFTA-Ländern hingegen grundsätzlich nicht möglich. In einem solchen Fall müsste auch der Partner oder die Partnerin eine Arbeitsstelle finden und die arbeitsmarktlichen Bedingungen erfüllen.
Ehegatten und Kinder von Schweizerinnen und Schweizern sowie von Personen mit einer Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltsbewilligung, die im Rahmen des Familiennachzugs eingereist sind, können eine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit ohne zusätzliches Bewilligungsverfahren in der ganzen Schweiz ausüben.
Nützlicher Link: www.spousecareercentre.com

