Ein neues Leben anfangen
Wer in ein anderes Land zieht, ist in einer besonderen Situation: Der Partner oder die Partnerin macht den Umzug vielleicht nur notgedrungen mit, muss den eigenen Job aufgeben, findet nicht gleich eine Stelle am neuen Ort und fühlt sich unterfordert. Die Kinder müssen sich in einem komplett neuen Umfeld und vielleicht in einer neuen Sprache zurechtfinden. Die grossen internationalen Firmen tragen diesem Umstand Rechnung und laden die Partnerinnen und Partner neuer Mitarbeitenden zu einem Willkommensanlass ein. Die internationale Gemeinschaft in Basel ist gross und gut organisiert. Es gibt Anlaufstellen und Beratung für Menschen, die neu in Basel sind.
Arbeitsbewilligung für Familienmitglieder
Für den Familiennachzug muss bei den Einwohnerdiensten frühzeitig vor der Einreise ein Gesuch gestellt werden. Den Familienmitgliedern wird in der Regel ebenfalls eine Aufenthaltsbewilligung erteilt. Das Einreisen zwecks Vorbereitungen einer Heirat kann ebenfalls bewilligt werden; in dieser Zeit ist allerdings keine Erwerbstätigkeit erlaubt. Ein Partnernachzug für Zuziehende aus EU/EFTA-Ländern ist möglich, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Ein Partnernachzug ohne Heirat ist für Zuziehende aus nicht-EU/EFTA-Ländern hingegen grundsätzlich nicht möglich. In einem solchen Fall müsste auch der Partner oder die Partnerin eine Arbeitsstelle finden und die arbeitsmarktlichen Bedingungen erfüllen.
Wenn die Familienmitglieder die Aufenthaltsbewilligung erhalten haben, können sich die Ehepartnerinnen oder -partner, Eltern und Kinder von eingereisten, berufstätigen Personen selber auf dem Arbeitsmarkt normal (ohne arbeitsmarktliche Prüfung) nach einer Arbeit umsehen. Eine Arbeitsbewilligung wird von den Einwohnerdiensten erteilt. Für Zuziehende aus nicht EU/EFTA-Ländern ist auch für Familienmitglieder eine arbeitsmarktliche Prüfung notwendig.
Nützlicher Link: www.spousecareercentre.com



