Einreise

Über die Einreisebedingungen mit Visum, Pass oder Identitätskarte sowie über die Gültigkeit der Papiere erteilt das zuständige Schweizer Konsulat oder die Schweizer Botschaft vor Ort gerne Auskunft. Für längere Aufenthalte ist das Mitführen der wichtigsten Originaldokumente wie Geburts- und Eheschein, Versicherungspolicen, Arbeits- und Schulzeugnisse, ärztliche Rezepte, Einreisebewilligung, etc. auf jeden Fall empfehlenswert.

Die Einreise für Bürgerinnen und Bürger aus EU/EFTA-Ländern ist mittels gültiger Identitätskarte möglich. Für die Einreise aus allen übrigen Ländern ist ein gültiger Reisepass notwendig. Touristenvisa oder Visa für die Einreise zur Erwerbstätigkeit werden durch die Schweizer Konsulate, teils in Absprache mit den Kantonsbehörden, erteilt.

Die Schweiz ist dem Schengen-Abkommen beigetreten, das die Grenzkontrollen innerhalb der Mitgliedstaaten in Europa aufhebt. Für Bürgerinnen und Bürger aller übrigen Staaten gelten die üblichen Formalitäten.

Einfuhr des Hausrats

Wer aus dem Ausland nach Basel zieht, kann den gesamten Hausrat entweder per Luftfracht via EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg oder per LKW via grössere Zollübergänge einführen. Bedingung dafür ist eine gültige Einreisebewilligung. Bei grösseren Transporten ist eine Voranmeldung empfehlenswert. Die Öffnungszeiten der grösseren Zollübergänge sind in der Regel 07.00 - 17.30 Uhr. Alle gebrauchten Gegenstände können prinzipiell zollfrei eingeführt werden. Mitzunehmen sind möglichst alle persönlichen Papiere wie die Abmeldung im Herkunftsland, die Einreisebewilligung, allenfalls bereits unterzeichnete Mietverträge in der Schweiz und eine Liste der einzuführenden Gegenstände.

Einfuhr des eigenen Fahrzeugs

Wer sein eigenes Auto in die Schweiz mitbringt, hat dieses am Zoll zu deklarieren (bei älteren oder eher exotischen Fahrzeugen sollte eine mögliche Zulassung in der Schweiz prinzipiell vor der Abreise abgeklärt werden, da allenfalls sehr teure Umbauten notwendig werden könnten). Ist das Auto weniger als sechs Monate alt, ist es zu verzollen. Sämtliche Wagenpapiere und Versicherungsdokumente sollten immer im Auto sowie der Fahrausweis vom Fahrer/von der Fahrerin mitgeführt werden. Das Auto kann umgehend nach der Einfuhr in die Schweiz bei der Motorfahrzeugkontrolle zur Prüfung angemeldet oder aber längstens während eines Jahres mit ausländischem Kennzeichen und ausländischen Ausweisen gefahren werden. Vor Ablauf dieser Frist erfolgt automatisch das Aufgebot zur Prüfung bei der Motorfahrzeugkontrolle. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Eidgenössischen Zollverwaltung.

Einfuhr problematischer Güter und Tiere

Für die Einfuhr problematischer Güter wie zum Beispiel exotischer Pflanzen bestehen spezielle Vorschriften. Spezielle Merkblätter sind bei der Eidgenössischen Zollverwaltung erhältlich. Zur Einfuhr von Haustieren gibt das Veterinäramt Auskunft.

Wetter

Aktuelles Wetter

Di Dienstag 7. Februar 2012 7.2 bedeckt -9°

Prognose für die nächsten Tage

Mi Mittwoch 8. Februar 2012 8.2 ziemlich sonnig -12° | -5°
Do Donnerstag 9. Februar 2012 9.2 Aufhellungen, einzelne Schneeschauer -9° | -4°
Fr Freitag 10. Februar 2012 10.2 ziemlich sonnig -12° | -8°
Sa Samstag 11. Februar 2012 11.2 ziemlich sonnig -9° | -4°
So Sonntag 12. Februar 2012 12.2 sonnig -12° | -2°

Quelle: MeteoSchweiz