Arbeitsbedingungen

Die Arbeitsbedingungen in der Schweiz sind ausgezeichnet. Sie basieren auf einer eingespielten Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Die ersten zwei oder drei Monate einer Anstellung gelten üblicherweise als Probezeit mit einer Kündigungsfrist von wenigen Tagen bis längstens zwei Wochen. Nach erfolgter Festanstellung erhöht sich die Kündigungsfrist auf einen bis sechs Monate.

Die Arbeitszeit beträgt zwischen 40 und 42,5 Stunden pro Woche mit mindestens 4 Wochen bezahlten Ferien pro Jahr. Bei Schwangerschaft gibt es einen Kündigungsschutz und mindestens 12 Wochen Mutterschaftsurlaub.

Lohn

Die Löhne werden in der Regel monatlich ausbezahlt. Ein 13. Monatslohn ist weit verbreitet und oft gesetzlich verankert. In vielen Unternehmen ist es üblich, die Mitarbeitenden mit einer (freiwilligen) Bonuszahlung an einem guten Geschäftsgang zu beteiligen.

Zulagen

Pro Kind erhalten Angestellte eine obligatorische Kinderzulage, deren Höhe von Kanton zu Kanton variiert. In Basel-Stadt wird in vielen Unternehmen zusätzlich eine Erziehungsgutschrift für Eltern ausbezahlt. Weitere Zulagen sind vom Arbeitgeber abhängig.

Abzüge

Vom Lohn direkt abgezogen wird ein Beitrag für die obligatorische Altersvorsorge (AHV und Pensionskasse), für die Invalidenversicherung (IV), für die Erwerbsersatzordnung (EO) und die Arbeitslosenversicherung. Die Sozialwerke werden von Arbeitgebern und Angestellten solidarisch getragen. Die Steuern werden nicht direkt vom Lohn abgezogen.

Soziale Sicherheit

Die Altersvorsorge in der Schweiz beruht auf drei Säulen. Die 1. und die 2. Säule (AHV und Pensionskasse) sind obligatorisch und werden staatlich verwaltet. Sie werden über die Salärabzüge finanziert. Die AHV basiert auf einem solidarischen Generationenvertrag: Wer heute arbeitet, finanziert mit seinen AHV-Beiträgen die Rente der Rentnerinnen und Rentner, sofern diese selber AHV-Beiträge geleistet haben. Mit der Pensionskasse hingegen zahlen Arbeitnehmende und Arbeitgeber Beiträge in ein persönliches Konto. Das Kapital steht bei der Pensionierung zur Verfügung. Die 3. Säule hingegen ist freiwillig. Beiträge in ein privates Vorsorgekonto oder in eine private Vorsorgeversicherung können von den Steuern abgezogen werden.

Die Arbeitslosenversicherung wird ebenfalls mit Beiträgen aller Arbeitnehmenden finanziert. Bei Arbeitslosigkeit wird während maximal zwei Jahren 70% des letzten Gehalts ausbezahlt.

Arbeitsbewilligungen

Wer sich in Basel für eine Stelle bewirbt, braucht sich nicht um die Arbeitsbewilligung zu kümmern. War das Bewerbungsgespräch erfolgreich, stellt der Arbeitgeber ein Gesuch für eine Arbeitsbewilligung bei den kantonalen Behörden. Bei Gesuchen für Personen aus Staaten, die nicht zur EU oder EFTA gehören, braucht es zudem eine Zustimmung des Bundesamtes für Migration in Bern. Weitere Informationen finden Sie beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Basel-Stadt.

Wetter

Aktuelles Wetter

Di Dienstag 7. Februar 2012 7.2 bedeckt -9°

Prognose für die nächsten Tage

Mi Mittwoch 8. Februar 2012 8.2 ziemlich sonnig -12° | -5°
Do Donnerstag 9. Februar 2012 9.2 Aufhellungen, einzelne Schneeschauer -9° | -4°
Fr Freitag 10. Februar 2012 10.2 ziemlich sonnig -12° | -8°
Sa Samstag 11. Februar 2012 11.2 ziemlich sonnig -9° | -4°
So Sonntag 12. Februar 2012 12.2 sonnig -12° | -2°

Quelle: MeteoSchweiz