Anmeldung und Administratives

Ein Umzug mit Jobwechsel wirft zunächst viele administrative Fragen auf. Wir wollen Ihnen die wichtigsten gleich beantworten:
Nach der Einreise muss sich eine neu zugezogene Person innert 14 Tagen mit Pass, einem Passfoto (Nicht-EU/EFTA-Bürger benötigen kein Foto) und Einreisebewilligung/Visum beim Bereich Bevölkerungsdienste und Migration melden. Zugleich wird allen Ausländerinnen und Ausländern auch die Anmeldung beim eigenen Konsulat empfohlen. Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger begrüsst der Kanton Basel-Stadt mit einer informativen Broschüre und mit Stadtrundgängen begrüsst; gewisse Quartiere führen spezielle Begrüssungsapéros durch.
Adressänderung
Ein Wohnortwechsel muss ebenfalls innert 14 Tagen beim Einwohneramt Basel-Stadt gemeldet werden. Steht ein Kantonswechsel bevor, ist nebst der Abmeldung beim Einwohneramt Basel-Stadt zusätzlich die Anmeldung in der neuen Wohngemeinde notwendig.
Aufenthaltsbewilligung
Nach erfolgter Einreise in die Schweiz und Anmeldung beim Bereich Bevölkerungsdienste und Migration innert 14 Tagen erhalten die Arbeitnehmenden in der Regel eine Aufenthaltsbewilligung B/L (Ausländerausweis). Für Bürgerinnen und Bürger von EU/EFTA-Ländern mit Arbeitsverträgen, die ein Jahr übersteigen oder unbefristet sind, wird die Aufenthaltsbewilligung B alle 5 Jahre erneuert. Für alle anderen muss diese Bewilligung jährlich erneuert werden. Es werden auch Aufenthaltsbewilligungen mit anderen Laufzeiten ausgestellt.
